Allgemein
Der Sektor der Finanzinstitute besteht aus allen Kapitalgesellschaften und Quasi-Kapitalgesellschaften, deren Hauptfunktion in der finanziellen Mittlertätigkeit (Finanzvermittler) und/oder finanziellen Hilfsdiensten (Hilfsgewerbe) liegt. Als finanzielle Mittlertätigkeit wird die Tätigkeit verstanden, bei der eine institutionelle Einheit über einen Markt auf eigene Rechnung zugleich Forderungen erwirbt und Verbindlichkeiten eingeht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten von Finanzvermittlern haben unterschiedliche Eigenschaften, was impliziert, dass über Finanzvermittler erhaltene Mittel umgewandelt oder umgruppiert werden, was die Laufzeit, den Umfang, das Risiko u. ä. betrifft. Unter der Gewährung von finanziellen Hilfsdiensten wird die Gewährung von Diensten verstanden, die im engen Verband mit der finanziellen Mittlertätigkeit stehen, für sich selbst gesehen aber nicht als solche angesehen werden können.
Der Sektor Finanzinstitute wird nach dem ESVG95 in fünf Teilsektoren eingeteilt.
- Zentralbank (S.121);
- Sonstige geldschöpfende Finanzinstitute (S.122); diese umfassen die Kreditinstitute und die Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) mit monetärem Charakter;
- Sonstige Finanzvermittler, ohne Versicherungsgesellschaften und Rentenkassen (S.123); dies betrifft hauptsächlich Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) ohne monetären Charakter, finanzielle Mantelgesellschaften (Financial Vehicle Corporations) und finanzielle Holdinggesellschaften;
- Finanzielle Hilfstätigkeiten (S. 124);darunter sind verschiedene Gesellschaften zusammengefasst, wie Gesellschaften des Mutual Funds Management, Asset Management ...
- Versicherungsgesellschaften und Rentenkassen (S.125).
Eine eingehende Beschreibung der Teilsektoren mit Beispielen finden Sie auf der Webseite http://www.nbb.be/doc/dq/CIS/n/info.htm#S.12.
Die Statistiken der finanziellen Kapitalgesellschaften geben makroökonomische Informationen und werden vornehmlich anhand der Bilanzdaten dieser Institute erstellt. Daneben gibt es statistische Daten aus Erhebungen, die bei Finanzinstituten durchgeführt werden: die Bank Lending Survey (Englisch - Niederländisch - Französisch) und die MIR (Niederländisch - Französisch).
Die Gruppe der MFI (monetäre Finanzinstitute) nimmt einen eigenen statistischen Platz ein und wird definiert als bestehend aus der Zentralbank (S.121) und den sonstigen monetären Finanzinstituten (S.122). Diese Statistiken sind eine sehr bedeutende Datenquelle für die Währungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Bankstatistiken werden auf Basis der detaillierten Jahresabschlüsse der MFI aufgestellt. Für den Teilsektor der Kreditinstitute wurden mehrere, nach Größe und Rechtsform geordnete Detailpräsentationen aufgenommen. Daneben werden auch die Aggregate der Ergebnisrechnung und die Daten außerhalb der Bilanzsumme angegeben. Die detaillierten Buchführungsdaten der MFI liegen zugleich verschiedenen Finanz- und Wirtschaftsstatistiken zugrunde.
Sehr eng mit den Bankstatistiken verbunden sind die monetären Statistiken. Sie bilden ein wesentliches Input für den ersten Pfeiler der Geld- und Währungspolitik der EZB. Die bekanntesten Statistiken beziehen sich auf die Geldmengenaggregate, die nach den für alle Länder der EWU geltenden, harmonisierten Definitionen berechnet werden.
Datenerfassung OneGate
Datenerhebung über den OneGate
EINLOGGEN IN DIE MELDUNGSANWENDUNG
Sie können Ihre Meldung online per Internet ausfüllen und versenden, indem Sie OneGate verwenden, bei dem es sich um eine gesicherte Internet-Anwendung handelt, mit dessen Hilfe die Meldepflichtigen ihre statistischen Meldungen ausfüllen können.
Wenn Sie OneGate noch nicht verwendet haben, müssen Sie zunächst einen Benutzernamen und ein Passwort beantragen. Sie können auch über ein elektronisches Zertifikat auf OneGate zugreifen. Sämtliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Anfrage Benutzernamen und häufig gestellte Fragen (FAQ).
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Methodologie
Die Daten basieren einerseits auf vorschriftsmäßigen Meldungen an die Nationalbank, die sowohl administrativer Art sein oder auf Grundlage von Erhebungen erfolgen können. Die direkten Meldungen an die Nationalbank erfolgen über OneGate. Zum andern werden öffentlich zugängliche Marktdaten oder Daten verwendet, die von Marktorganisationen erteilt werden.
Die Kreditinstitute sind bedeutende Lieferanten von direkten Daten. Die in Belgien ansässigen Kreditinstitute berichten der Nationalbank und der Kommission für das Bank-, Finanz- und Versicherungswesen (CBFA) über ihre finanzielle Lage mit dem so genannten "Schema A". Die Häufigkeit der Berichterstattung hängt von der Art der Angaben ab. Vorgelegt werden die folgenden Daten:
- monatlich die Bilanz und die Posten außerhalb der Bilanzsumme sowie Beiträge über u. a. die Liquiditätsguthaben, die Interbankforderungen, die Interbankschulden, die Kreditgewährung, die Depositenbasis und der Wertpapierbesitz;
- alle drei Monate die Ergebnisrechnungen und zusätzliche Angaben, darunter eine detaillierte Aufstellung des Wertpapierportfolios;
- jährlich die Aufschlüsselung des Ergebnisses und weitere Strukturdaten.
Die Daten zu den nicht monetären Finanzinstituten (nicht monetäre Organismen für gemeinsame Anlagen, Börsengesellschaften, Versicherungsgesellschaften, Rentenkassen,...) werden vor allem von der Aufsichtsbehörde über diese Institute oder von Berufsverbänden, wie dem Belgischen Verband der Organismen für gemeinsame Anlagen (Vereniging van Instellingen voor Collectieve Belegging - BVICB) entlehnt.
Im Sektor Finanzinstitute werden Erhebungen zu verschiedenen finanziellen Produkten durchgeführt. Dies betrifft insbesondere Erhebungen zur "Inhaberschaft von dematerialisierten Wertpapieren der belgischen Staatsschuld, Schatzscheinen und Depositenzertifikaten". eine weitere Erhebung betrifft die „Hypothekenkreditanträge“ und die "erteilten Hypothekenkredite“, die in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband des Kreditwesens (Beroepsvereniging van het Krediet (BVK)) durchgeführt wird.
REFERENZMATERIAL
Die Statistiken über Finanzinstitute werden vor allem nach den Richtlinien internationaler Institutionen erstellt. Das gilt insbesondere für die monetären und Bankstatistiken für die EZB, die nach den für alle Länder der EWU geltenden Definitionen aufgestellt werden müssen. Diese Definitionen schließen meistens eng an andere internationale Abkommen im Bereich der Statistik an.
Die wichtigsten methodologischen Beschreibungen sind zu finden in:
- EZB, Verordnung der Europäischen Zentralbank vom 22. November 2001 über die konsolidierte Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2001/13).
- Leitlinie EZB/2003/2 über bestimmte statistische Berichtanforderungen der Europäischen Zentralbank und die von den nationalen Zentralbanken aufzuwendenden Verfahren zur Meldung statistischer Daten im Bereich der Geld- und Bankenstatistik.
- EUROSTAT, das Europäische System für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 1995), Luxemburg, Juni 1996, S. 417 ff.
- Verordnung (EG) Nr. 25/2009 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2008 über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (überarbeitete Fassung) (EZB/2008/32).
- „Verordnung Nr. 24/2009 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2008 über die Statistik über die Aktiva und Passiva von finanziellen Mantelkapitalgesellschaften, die Verbriefungsgeschäfte betreiben (EZB/2008/30)“, wie sie im Amtsblatt der Europäischen Union vom 20. Januar 2009 veröffentlicht wurde.
- Verordnung Nr. 958/2007 der Europäischen Zentralbank vom 27. Juli 2007 über die Statistik über Aktiva und Passiva von Investmentfonds (EZB/2007/8).
- IMF, Monetary and financial statistics manual, Washington, 2000, 157 pp.