Die Daten können von den Teilnehmern, den Kreditnehmern, dem Banken-, Finanz- und Versicherungsausschuss sowie von anderen Kreditzentralen im Ausland abgefragt werden.
Die Teilnehmer bekommen die Daten monatlich auf Anfrage oder automatisch mitgeteilt. Dabei können verschiedene Übertragungsinstrumente verwendet werden: Fernübertragung, Kassetten, Disketten, Papier. Außerdem erstellt die Zentrale für Unternehmenskredite eine Anzahl von Statistiken, insbesondere eine sektorielle Gliederung der Kredite an Gebietsansässige und eine geografische Gliederung der Kredite an Gebietsfremde. Diese Gesamtstatistiken über alle Kredite können von jedem Teilnehmer in Form eines Abonnements beantragt werden.
Die Kreditnehmer können ebenfalls detaillierte Daten der Zentrale erhalten, aber nur über die unter ihrem Namen gespeicherten Kredite.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Privatsphäre können diese Personen die Berichtigung von irrtümlich unter ihrem Namen gespeicherten Daten beantragen. Die Formalitäten des Antrags auf Auskunft oder Berichtigung wurden per königlichem Erlass festgelegt.
Weitere Informationen
Im Rahmen seiner Aufgabe der Beaufsichtigung der Kreditinstitute kann der Banken-, Finanz- und Versicherungsausschuss sämtliche Daten einsehen, die für die Durchfüh-rung seines Auftrags notwendig sind (Nachforschungen über Risikokonzentrationen, Qualitätsanalyse eines Kreditbestands usw.).