Sie können Euro-Banknoten und –Münzen an den Schaltern der Nationalbank in Brüssel und der Zweigstellen in Antwerpen, Hasselt, Kortrijk, Lüttich und Mons umtauschen.
Umtausch von Euro-Münzen gegen Euro-Banknoten oder -Münzen
Volljährige können bis zu 5 kg Münzen pro Monat gratis umtauschen. Die Münzen müssen unsortiert gebracht werden und werden sofort umgetauscht. Einzahlungen auf ein Konto sind nicht möglich.
In allen anderen Fällen, erfolgt der Umtausch mit zurückgestellter Prüfung und wird global mit 2 % des Transaktionswerts in Rechnung gestellt. Der Gegenwert wird obligatorisch auf ein Konto eingezahlt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Zwischen Einreichung und Gutschrift auf dem Konto können mehrere Arbeitstage liegen (in der Regel rund zehn).
Für Wohltätigkeitseinrichtungen u.ä. kann die Gebührenerhebung ausgesetzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Aussetzung der Gebührenerhebung muss vorab beantragt werden.
- Die Einrichtung, zu deren Gunsten die Münzen gebracht werden, steht auf der vom FÖD-Finanzen geführten Liste der Einrichtungen, die steuerlich absetzbare Spenden erhalten können. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD-Finanzen.
- Der Gegenwert wird auf dem Konto der betreffenden Einrichtung gutgeschrieben.
Umtausch von Euro-Banknoten gegen Euro-Banknoten oder -Münzen
Die Bank tauscht für die Bevölkerung kostenlos Euro-Banknoten gegen andere Euro-Banknoten oder gegen Euro-Münzen um, je nach Wunsch des Kunden. Soweit verfügbar werden stets neue Banknoten und –münzen ausgehändigt. Es ist leider NICHT möglich, bei Münzen Nachfragen nach spezifischen Jahreszahlen zu erfüllen.
Ankauf von Euro-Banknoten oder -Münzen gegen Bezahlung mit Debetkarte
Die Bürgerinnen und Bürger können auch gegen Bezahlung mit einer Debetkarte des Typs Bancontact/Mistercash oder mit Maestro-Funktion Euro-Banknoten und -Münzen erhalten. Eine Zahlung mit Proton oder Kreditkarte wird nicht akzeptiert. Soweit verfügbar werden stets neue Banknoten und –münzen ausgehändigt. Es ist leider NICHT möglich, bei Münzen Nachfragen nach spezifischen Jahreszahlen zu erfüllen.
Umtausch von beschädigten Euro-Banknoten oder -Münzen
Die Bank tauscht für die Bevölkerung beschädigte Euro-Banknoten um, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind. Für Banknoten lassen sich diese folgendermaßen zusammenfassen: Nur diejenigen beschädigten Banknoten werden umgetauscht, bei denen:
- mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt wird
- und ersichtlich ist, dass die Beschädigung nicht absichtlich herbeigeführt wurde.
Der Umtausch kann sofort in bar erfolgen, wenn das Kassierpersonal beide Grundkriterien leicht überprüfen konnte. Andernfalls wird der Umtausch mit zurückgestellter Überprüfung vorgenommen und der eventuelle Gegenwert obligatorisch auf ein Konto gebucht.
Für die genauen Kriterien verweisen wir auf den EZB-Beschluss vom 20. März 2003.
Die Bank tauscht auf Rechnung der Staatskasse ferner auch beschädigte Euro-Münzen um. Diese Maßnahme geschieht immer mit zurückgestellter Überprüfung. Der eventuelle Gegenwert wird obligatorisch auf ein Konto gebucht.
Für die genauen Kriterien verweisen wir auf die Königliche Münzanstalt von Belgien.